threecubes Fotoshow HD 3.0.0.0


EULA - End User License Agreement



Software-Lizenzvertrag

ber die Software threecubes Fotoshow HD (im Folgenden Lizenzgeber genannt) und dem Kufer dieser Software (im

Folgenden Lizenznehmer genannt)

1 Gegenstand des Vertrages

Gegenstand dieses Vertrages ist die heruntergeladene Software, die Programmbeschreibung und Bedienungsanleitung

sowie smtliches dazugehriges Material. All diese Gegenstnde und Unterlagen werden im Folgenden als Software

bezeichnet.

2 Urheberrechtschutz

Der Lizenznehmer erkennt an, dass es sich bei der Software um ein schutzfhiges Computerprogramm im Sinne von 2

Abs. 1 Nr. 1, 69 a UrhG handelt und dass der Lizenzgeber Urheber im Sinne der 7, 69 b UrhG ist.

3 Umfang der Benutzung

Der Lizenzgeber gewhrt dem Lizenznehmer fr die Dauer dieses Vertrages das einfache, nicht ausschlieliche und

persnliche Recht (im Folgenden auch als Lizenz bezeichnet), das Softwareexemplar auf einem Computer zu

installieren und zu benutzen. Die Software ist in Benutzung wenn sie in den Zwischenspeicher (d. h. RAM) geladen

oder in einem Permanentspeicher (z. B. einer Festplatte oder CD-ROM oder einer anderen Speichervorrichtung) dieses

Computers gespeichert ist. Der Lizenznehmer erkennt an, dass ihm der Datentrger und die Software - auch wenn dies

unentgeltlich geschieht - ausschlielich zur privaten bzw. Nutzung im eigenen Betrieb des Lizenznehmers zur

Verfgung gestellt wurden. Eine weitergehende Nutzung ist nicht zulssig.

4 Besondere Beschrnkungen

Dem Lizenznehmer ist untersagt ohne vorherige schriftliche Einwilligung des Lizenzgebers die Software abzundern, zu

bersetzen oder von der Software abgeleitete Werke zu erstellen. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Software

zurckzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren oder auf andere Weise zu

versuchen, den Quellcode der Software zugnglich zu machen. Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes ist

ausgeschlossen.

5 Inhaberschaft an Rechten

Der Lizenznehmer erhlt das in diesem Lizenzvertrag vereinbarte Nutzungsrecht. Ein Erwerb von weiteren Rechten an

der Software ist ausgeschlossen. Der Lizenzgeber behlt sich insbesondere alle Verffentlichungs-,

Vervielfltigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software vor.

6 Vervielfltigung

Die Software ist urheberrechtlich geschtzt. Das Urheberrecht umfasst ebenfalls den Programmcode, die Dokumentation,

das Erscheinungsbild, die Struktur und Organisation der Programmdateien, den Programmnamen, Logos und andere

Darstellungsformen innerhalb der Software. Alle Rechte sind vorbehalten und geschtzt durch internationale Vertrge

und Gesetze zum Urheberschutz. Dem Lizenznehmer ist lediglich das Anfertigen einer Reservekopie, die ausschlielich

Sicherungszwecken dienen darf, erlaubt. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, auf der Reservekopie den

Urheberrechtsvermerk des Lizenzgebers anzubringen oder ihn darin aufzunehmen. Ein in der Software vorhandener

Urheberrechtsvermerk sowie die in ihr aufgenommenen Registrierungsnummern drfen nicht entfernt werden. Es ist

ausdrcklich verboten, die Software ganz oder teilweise in ursprnglicher oder abgenderter Form oder in mit anderer

Software zusammengemischter oder in anderer Software eingeschlossener Form zu kopieren oder zu vervielfltigen.

7 bertragung des Benutzerrechts

Vermieten, Verleasen und Verleih der Software sind ausdrcklich untersagt. Der Lizenznehmer ist berechtigt, die

lizensierte Software im Originalzustand und als Ganzes zusammen mit diesem Software-Lizenzvertrag einen

nachfolgenden Lizenznehmer abzugeben. Diese Berechtigung erstreckt sich nicht auf eine Weitergabe von Kopien der

lizenzierten Software. Mit der Abgabe der lizenzierten Software geht die Berechtigung zur Nutzung gem der

Bestimmungen des Nutzungsumfanges auf den nachfolgenden Lizenznehmer ber, der damit im Sinne dieses Software-

Lizenzvertrages an die Stelle des vorherigen Lizenznehmers tritt. Zugleich erlischt die gewhrte Berechtigung des

vorherigen Lizenznehmers zur Nutzung der lizenzierten Software.

8 Dauer des Vertrags

Der Vertrag luft auf unbeschrnkte Zeit; das Recht des Lizenznehmers zur Benutzung der Software erlischt jedoch -

auch ohne Kndigung -, wenn der Lizenznehmer eine Bedingung dieses Vertrages verletzt. Bei Beendigung des

Nutzungsrechts ist der Lizenznehmer verpflichtet, alle Kopien der Software, einschlielich etwaiger abgenderter

Exemplare zu vernichten, die Software von seinem PC zu lschen und auf Verlangen des Lizenzgebers die vollstndige

Vernichtung durch eine schriftliche Besttigung zu versichern.

9 nderungen und Aktualisierungen

Der Lizenzgeber ist berechtigt, Aktualisierungen der Software nach eigenem Ermessen zu erstellen, ist dazu aber

nicht verpflichtet. Der Lizenznehmer hat kein Recht auf die Durchfhrung einer nderung oder Aktualisierung.

Genderte, aktualisierte oder revidierte Software unterliegt den Bestimmungen dieses Software-Lizenzvertrages.

10 Haftung

a) Nach dem derzeitigen Stand der Technik kann bei Software das Auftreten von Programmfehlern nicht vllig

ausgeschlossen werden. Gegenstand des Vertrages ist daher nur eine Software, die im Sinne der Programmbeschreibung

und der Benutzungsanleitung grundstzlich brauchbar ist.

b) Aus den vorstehend unter lit. a) genannten Grnden bernimmt der Lizenzgeber keine Haftung fr die Fehlerfreiheit

der Software. Insbesondere bernimmt der Lizenzgeber keine Gewhrleistung dafr, dass die Software den Anforderungen

und Zwecken des Lizenznehmers gengt oder mit anderen von dem Lizenznehmer ausgewhlten Programmen zusammenarbeitet.

Die Verantwortung fr die richtige Auswahl und die Folgen der Benutzung der Software sowie der damit beabsichtigten

oder erzielten Ergebnisse trgt der Lizenznehmer. Das gleiche gilt fr das die Software begleitende schriftliche

Material. Ist die Software im Sinne von lit. a) grundstzlich unbrauchbar, so hat der Lizenznehmer das Recht, den

Vertrag rckgngig zu machen. Das gleiche Recht hat der Lizenzgeber, wenn die Herstellung von, im Sinne von lit. a),

brauchbarer Software mit angemessenem Aufwand nicht mglich ist.

c) Der Lizenzgeber haftet nicht fr Schden die aufgrund der Benutzung dieser Software oder der Unfhigkeit, diese

Software zu verwenden, entstehen (uneingeschrnkt eingeschlossen sind Schden aus entgangenem Gewinn,

Betriebsunterbrechung, Verlust von geschftlichen Informationen oder von Daten oder aus anderem finanziellem

Verlust) auch wenn der Lizenzgeber von der Mglichkeit eines solchen Schadens unterrichtet worden ist. Dies gilt

nicht, soweit wegen Vorsatzes oder grober Fahrlssigkeit zwingend gehaftet wird.

11 Gerichtsstand

Fr diesen Vertrag gelten das Recht und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland. Alleiniger Gerichtsstand fr

alle aus dem Vertragsverhltnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich

zulssig, Berlin.

12 Schlussbestimmungen

Sind einzelne Bestimmungen dieses Lizenzvertrags ungltig, so bleiben die brigen Bestimmungen wirksam. Anstelle der

ungltigen Bestimmung gilt eine ihrem wirtschaftlichem Zweck mglichst nahe kommende, wirksame Bestimmung als

vereinbart.



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Updated At: 2024-03-19
Publisher: threecubes
Operating System: other, windows
License Type: Free Trial